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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §77 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/04/0087 B 24. August 2020 RS 3 (hier nur bis zum Strichpunkt)Stammrechtssatz
Als Auflage ist jede Vorschreibung zu verstehen, durch die Gefährdungen ausgeschlossen und Belästigungen, usw. auf ein zumutbares Maß beschränkt werden; so etwa auch eine zeitliche Beschränkung des Betriebes der Anlage (vgl. VwGH 10.9.1991, 88/04/0311, mwN).Als Auflage ist jede Vorschreibung zu verstehen, durch die Gefährdungen ausgeschlossen und Belästigungen, usw. auf ein zumutbares Maß beschränkt werden; so etwa auch eine zeitliche Beschränkung des Betriebes der Anlage vergleiche VwGH 10.9.1991, 88/04/0311, mwN).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040044.L05Im RIS seit
15.06.2022Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022