Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1Beachte
Rechtssatz
Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein und Kostenersatz beanspruchen kann nicht, wer selbst mit Revision gegen dieselbe Entscheidung vorgegangen ist (vgl. etwa VwGH 23.4.2021, Ra 2019/06/0161 oder auch bereits 24.5.2012, 2009/03/0149, jeweils mwN).Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein und Kostenersatz beanspruchen kann nicht, wer selbst mit Revision gegen dieselbe Entscheidung vorgegangen ist vergleiche etwa VwGH 23.4.2021, Ra 2019/06/0161 oder auch bereits 24.5.2012, 2009/03/0149, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022060005.J03Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022