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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Soweit sich das VwG (in Bezug auf die schulische Ausbildung der Asylwerber) mit einem Verweis auf "die Ausführungen in den vorgelegten und zitierten Schriftsätzen und in der Beschwerdeverhandlung" begnügt, kann ein derartiger Verweis die erforderlichen Feststellungen nicht ersetzen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021140004.J03Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022