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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1209/51 E 13. Mai 1952 VwSlg 2536 A/1952 RS 1Stammrechtssatz
Die im § 42 Abs 1 AVG genannten Präklusionsfolgen treten nur dann ein, wenn gleichzeitig mit der Bekanntmachung der mündlichen Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde oder durch Zeitungsverlautbarung die Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch persönliche Verständigung bekannt gemacht wurde.Die im Paragraph 42, Absatz eins, AVG genannten Präklusionsfolgen treten nur dann ein, wenn gleichzeitig mit der Bekanntmachung der mündlichen Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde oder durch Zeitungsverlautbarung die Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch persönliche Verständigung bekannt gemacht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060105.L02Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022