Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Wesentlich für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 7 zweiter Fall StbG 1985 ist, dass im Entscheidungszeitpunkt - durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen - Gründe iSd § 10 Abs. 1b StbG 1985 vorliegen. Dass der nicht hinreichend gesicherte Lebensunterhalt auf einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit beruht, setzt gemäß § 10 Abs. 1b StbG 1985 den Nachweis durch ein ärztliches Gutachten voraus.Wesentlich für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, zweiter Fall StbG 1985 ist, dass im Entscheidungszeitpunkt - durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen - Gründe iSd Paragraph 10, Absatz eins b, StbG 1985 vorliegen. Dass der nicht hinreichend gesicherte Lebensunterhalt auf einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit beruht, setzt gemäß Paragraph 10, Absatz eins b, StbG 1985 den Nachweis durch ein ärztliches Gutachten voraus.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010238.L08Im RIS seit
09.06.2022Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022