RS Vwgh 2022/5/4 Ra 2020/01/0076

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Veröffentlicht am 04.05.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Sofern der genaue Zeitpunkt der Verleihung der fremden Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, genügt die Feststellung des Zeitpunkts, zu dem jedenfalls beweiswürdigend feststeht, dass der Betroffene nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010076.L04

Im RIS seit

09.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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