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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Sofern der genaue Zeitpunkt der Verleihung der fremden Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, genügt die Feststellung des Zeitpunkts, zu dem jedenfalls beweiswürdigend feststeht, dass der Betroffene nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010076.L04Im RIS seit
09.06.2022Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022