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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
War der Revisionswerber mit der Bekämpfung von Absprüchen über zwei trennbare Maßnahmen erfolgreich, gebührt ihm der Schriftsatzaufwand zweimal (vgl. VwGH 22.2.2022, Fr 2021/21/0024) - samt der nur einmal eingezogenen Eingabengebühr.War der Revisionswerber mit der Bekämpfung von Absprüchen über zwei trennbare Maßnahmen erfolgreich, gebührt ihm der Schriftsatzaufwand zweimal vergleiche VwGH 22.2.2022, Fr 2021/21/0024) - samt der nur einmal eingezogenen Eingabengebühr.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210235.L02Im RIS seit
08.06.2022Zuletzt aktualisiert am
08.06.2022