RS Vwgh 2022/5/10 Ra 2022/15/0033

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Veröffentlicht am 10.05.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/15/0030 B 5. Mai 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (§ 115 BAO).Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Paragraph 115, BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022150033.L02

Im RIS seit

23.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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