Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Bei den amtswegigen Wiederaufnahmen mehrerer Verfahren und den daran anschließenden Entscheidungen über mehrere Anträge des Fremden handelt es sich jeweils um voneinander trennbare Spruchpunkte.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220039.L01Im RIS seit
04.07.2022Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022