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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1Rechtssatz
Steht eine Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinn des § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG 1977 durch das Verhalten einer arbeitssuchenden Person bei einem Vorstellungsgespräch in Frage, sind präzise und in einem einwandfreien Verfahren getroffene Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches erforderlich (vgl. VwGH 16.11.2005, 2003/08/0116, mwN).Steht eine Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinn des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, AlVG 1977 durch das Verhalten einer arbeitssuchenden Person bei einem Vorstellungsgespräch in Frage, sind präzise und in einem einwandfreien Verfahren getroffene Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches erforderlich vergleiche VwGH 16.11.2005, 2003/08/0116, mwN).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080010.L03Im RIS seit
05.07.2022Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022