RS Vwgh 2022/5/24 Ra 2021/08/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 Z1
AVG §37

Rechtssatz

Steht eine Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinn des § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG 1977 durch das Verhalten einer arbeitssuchenden Person bei einem Vorstellungsgespräch in Frage, sind präzise und in einem einwandfreien Verfahren getroffene Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches erforderlich (vgl. VwGH 16.11.2005, 2003/08/0116, mwN).Steht eine Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinn des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, AlVG 1977 durch das Verhalten einer arbeitssuchenden Person bei einem Vorstellungsgespräch in Frage, sind präzise und in einem einwandfreien Verfahren getroffene Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches erforderlich vergleiche VwGH 16.11.2005, 2003/08/0116, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080010.L03

Im RIS seit

05.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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