Index
L82000 BauordnungNorm
BauPolG Slbg 1997 §23 Abs1 Z3Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob eine konkrete Abweichung von einer bestimmten Baubewilligung noch als "geringfügig" anzusehen ist oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060062.L01Im RIS seit
27.06.2022Zuletzt aktualisiert am
27.06.2022