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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §246 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/15/0104 E 10. Februar 2022 RS 3Stammrechtssatz
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Parteienvertreter, der ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid einbringt, dies im Namen jener Person tut, die zur Erhebung des Rechtsmittels legitimiert ist (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091).Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Parteienvertreter, der ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid einbringt, dies im Namen jener Person tut, die zur Erhebung des Rechtsmittels legitimiert ist vergleiche VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022150038.L01Im RIS seit
25.07.2022Zuletzt aktualisiert am
25.07.2022