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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §167 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/13/0106 B 10. September 2020 RS 4 (hier unter zusätzlicher Bezugnahme auf das BFG)Stammrechtssatz
Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen hat (vgl. z.B. VwGH 26.3.2014, 2009/13/0172, VwSlg 8902 F/2014; 19.12.2018, Ra 2017/15/0012, jeweils mwN).Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen hat vergleiche z.B. VwGH 26.3.2014, 2009/13/0172, VwSlg 8902 F/2014; 19.12.2018, Ra 2017/15/0012, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130040.L02Im RIS seit
21.07.2022Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022