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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/05/0089 E 31. Juli 2007 RS 3Stammrechtssatz
Wie Frowein - Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention2, Seite 195 mit Bezugnahme auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausführen, zählt ein Verfahren über die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Angelegenheiten, auf die Art. 6 MRK nicht anwendbar ist (vgl. das Urteil vom 8. Mai 1978, Nr. 7761/77, u.a.). Diese Rechtsprechung gilt auch für Verfahren über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. das in Frowein - Peukert zitierte Urteil vom 9. Jänner 1991, E 27453/90).Wie Frowein - Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention2, Seite 195 mit Bezugnahme auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausführen, zählt ein Verfahren über die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Angelegenheiten, auf die Artikel 6, MRK nicht anwendbar ist vergleiche das Urteil vom 8. Mai 1978, Nr. 7761/77, u.a.). Diese Rechtsprechung gilt auch für Verfahren über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vergleiche das in Frowein - Peukert zitierte Urteil vom 9. Jänner 1991, E 27453/90).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100164.L05Im RIS seit
22.07.2022Zuletzt aktualisiert am
22.07.2022