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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §45 Abs1Rechtssatz
Das bloße Abstellen eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist für sich noch nicht geeignet, das Vorliegen einer Probefahrt auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020104.L04Im RIS seit
08.08.2022Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022