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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Der Umstand, dass die Obsorge der Kinder mit Zustimmung der Mutter auf die mütterlichen Großeltern übertragen worden ist, entbindet das Verwaltungsgericht nicht davon, bei seiner Entscheidung das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021220186.L01Im RIS seit
05.08.2022Zuletzt aktualisiert am
05.08.2022