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32 SteuerrechtNorm
KStG 1988 §10Rechtssatz
Zinsen eines Kredites, der zum Erwerb einer (Schachtel-)Beteiligung iSd § 10 KStG 1988 aufgenommen wurde, hängen mit den (steuerfreien) Beteiligungsgewinnen unmittelbar zusammen und unterlagen daher - nach der Rechtslage vor dem SteuerreformG 2005, BGBl. I Nr. 57/2004 - grundsätzlich dem Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG 1988 (vgl. VwGH 27.2.2014, 2011/15/0199; 28.2.2018, Ro 2016/15/0009, mwN). Dies gilt auch für Refinanzierungen, vor allem wenn bei der Kreditvergabe ausdrücklich ein Zusammenhang mit dem (bereits erfolgten) Beteiligungserwerb hergestellt wird (vgl. VwGH 20.10.2010, 2007/13/0085). Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, stehen hingegen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften aus Wirtschaftsgütern, die mit diesem Kredit angeschafft wurden (vgl. VwGH 26.1.2017, Ro 2015/15/0011, mwN). Insbesondere gilt dies auch für Fremdwährungskredite, die für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurden (vgl. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0051, mwN).Zinsen eines Kredites, der zum Erwerb einer (Schachtel-)Beteiligung iSd Paragraph 10, KStG 1988 aufgenommen wurde, hängen mit den (steuerfreien) Beteiligungsgewinnen unmittelbar zusammen und unterlagen daher - nach der Rechtslage vor dem SteuerreformG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 57 aus 2004, - grundsätzlich dem Abzugsverbot des Paragraph 12, Absatz 2, KStG 1988 vergleiche VwGH 27.2.2014, 2011/15/0199; 28.2.2018, Ro 2016/15/0009, mwN). Dies gilt auch für Refinanzierungen, vor allem wenn bei der Kreditvergabe ausdrücklich ein Zusammenhang mit dem (bereits erfolgten) Beteiligungserwerb hergestellt wird vergleiche VwGH 20.10.2010, 2007/13/0085). Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, stehen hingegen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften aus Wirtschaftsgütern, die mit diesem Kredit angeschafft wurden vergleiche VwGH 26.1.2017, Ro 2015/15/0011, mwN). Insbesondere gilt dies auch für Fremdwährungskredite, die für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurden vergleiche VwGH 28.10.2009, 2008/15/0051, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130149.L03Im RIS seit
29.08.2022Zuletzt aktualisiert am
29.08.2022