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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GOGRechtssatz
§ 28 Abs. 3 Z 3 ZustG lässt neben der elektronischen Zustellung über eine elektronische Zustelladresse iSd. § 37 Abs. 1 oder durch unmittelbare elektronische Ausfolgung gemäß § 37a ZustG überdies auch die Zustellung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß §§ 89a ff GOG zu.Paragraph 28, Absatz 3, Ziffer 3, ZustG lässt neben der elektronischen Zustellung über eine elektronische Zustelladresse iSd. Paragraph 37, Absatz eins, oder durch unmittelbare elektronische Ausfolgung gemäß Paragraph 37 a, ZustG überdies auch die Zustellung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß Paragraphen 89 a, ff GOG zu.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020147.L02Im RIS seit
09.08.2022Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022