Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Die bloße (teilweise) Wiedergabe der Ausführungen des Sachverständigen, die nur ein Beweismittel darstellen, vermag die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Allgemein Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020075.L01Im RIS seit
09.08.2022Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022