Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1Rechtssatz
Abgabenrechtliche Pflichten werden nicht erfüllt, wenn Abgaben, die zu entrichten gewesen wären, nicht entrichtet worden sind (vgl. VwGH 16.12.1999, 96/15/0104).Abgabenrechtliche Pflichten werden nicht erfüllt, wenn Abgaben, die zu entrichten gewesen wären, nicht entrichtet worden sind vergleiche VwGH 16.12.1999, 96/15/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130038.L03Im RIS seit
01.09.2022Zuletzt aktualisiert am
01.09.2022