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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2017/07/0016 E 27. Juli 2017 RS 1Stammrechtssatz
In § 105 WRG 1959 findet sich ein beispielhafter Katalog an öffentlichen Interessen, die nicht nur indizieren, wann aus öffentlichen Interessen eine Bewilligung zu versagen ist, sondern auch, wann aus öffentlichen Interessen eine Bewilligung nur mit Auflagen erteilt werden kann.In Paragraph 105, WRG 1959 findet sich ein beispielhafter Katalog an öffentlichen Interessen, die nicht nur indizieren, wann aus öffentlichen Interessen eine Bewilligung zu versagen ist, sondern auch, wann aus öffentlichen Interessen eine Bewilligung nur mit Auflagen erteilt werden kann.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070003.L08Im RIS seit
01.09.2022Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022