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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4Stammrechtssatz
Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des
Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den
Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten
Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von
vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070025.L02Im RIS seit
25.08.2022Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022