RS Vwgh 2022/10/18 Ro 2019/11/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2022
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40/01 Verwaltungsverfahren

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2021/11/0007 B 18.10.2022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019110020.J02

Im RIS seit

28.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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