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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litdRechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige jede einzelne Kapitaltransaktion bzw. jede konkrete Investmententscheidung beeinflussen kann. Entscheidend für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums ist vielmehr, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150013.J05Im RIS seit
24.11.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022