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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/13/0207 E 18. September 2013 RS 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 sind ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung und die Auflösung des Dienstverhältnisses (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. September 2013, 2010/13/0138).Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung gemäß Paragraph 67, Absatz 3, EStG 1988 sind ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung und die Auflösung des Dienstverhältnisses vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. September 2013, 2010/13/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150063.L04Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022