RS Vwgh 2022/10/19 Ra 2020/15/0063

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Veröffentlicht am 19.10.2022
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Rechtssatz

Die Rechtsfähigkeit öffentlicher Kassen iSd § 85 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 erstreckt sich auch auf den Bereich des Dienstgeberbeitrages nach §§ 41 ff FamLAG 1967 (vgl. zu einer Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien VwGH 26.2.2020, Ra 2019/13/0085).Die Rechtsfähigkeit öffentlicher Kassen iSd Paragraph 85, Absatz eins, zweiter Satz EStG 1988 erstreckt sich auch auf den Bereich des Dienstgeberbeitrages nach Paragraphen 41, ff FamLAG 1967 vergleiche zu einer Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien VwGH 26.2.2020, Ra 2019/13/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150063.L02

Im RIS seit

21.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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