Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Angeld stellt ein Beweis- und Sicherungsmittel eines verbindlichen Vertrags dar, das bei Vertragsschluss gegeben wird. Erfolgt die Zahlung erst nach Vertragsschluss, besteht die Funktion nur mehr in der Erfüllungssicherung. Die Funktion der Beweissicherung fehlt weiters, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130017.L05Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022