RS Vwgh 2022/10/20 Ra 2022/13/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2022
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Angeld stellt ein Beweis- und Sicherungsmittel eines verbindlichen Vertrags dar, das bei Vertragsschluss gegeben wird. Erfolgt die Zahlung erst nach Vertragsschluss, besteht die Funktion nur mehr in der Erfüllungssicherung. Die Funktion der Beweissicherung fehlt weiters, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130017.L05

Im RIS seit

21.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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