RS Vwgh 2022/10/21 Ra 2022/09/0042

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Veröffentlicht am 21.10.2022
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/07 Personalvertretung

Norm

AVG §56
PVG 1967 §3 Abs1 litd idF 2021/I/224
PVG 1967 §41 Abs1 idF 2021/I/224
PVG 1967 §41 Abs2 idF 2021/I/224
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28
VwRallg
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/09/0048

Rechtssatz

Hat die Aufsichtsbehörde bereits infolge einer von ihr angenommenen gesetzwidrigen Geschäftsführung ausgesprochen, dass ein Beschluss eines Personalvertretungsorgans aufgehoben wird, ist dieser Ausspruch vom VwG in einem vom betroffenen Personalvertretungsorgan eingeleiteten Beschwerdeverfahren inhaltlich zu prüfen. Keinesfalls kommt eine Beseitigung dieses Spruchteils lediglich deshalb in Betracht, weil die Aufsichtsbehörde von einer Antragslegitimation ausging, wohingegen der Ausspruch bereits in Ausübung des amtswegigen Aufsichtsrechts geboten war. Ein qualitativer Unterschied zwischen einer Prüfung der Geschäftsführung eines Personalvertretungsorgans auf Gesetzmäßigkeit durch die Aufsichtsbehörde, je nachdem ob das Prüfverfahren auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet wurde besteht insoweit nicht. Auch die Aufhebung eines Beschlusses in Ausübung des Aufsichtsrechts ist qualitativ nicht unterschiedlich, je nachdem ob die Prüfung aufgrund eines berechtigten Antrags oder in einem (allenfalls über Anregung eingeleiteten) amtswegigen Verfahren erfolgte.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090042.L10

Im RIS seit

21.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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