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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17Rechtssatz
Die bloße Behauptung, von der Post keine Verständigung von der Hinterlegung erhalten zu haben, ist nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung betreffend die vorschriftsgemäße Zustellung (also im Revisionsfall insbesondere, dass die Hinterlegungsverständigung tatsächlich in die Abgabeeinrichtung eingelegt wurde) zu widerlegen (VwGH 23.11.2016, 2013/05/0175). Selbiges gilt für das Vorbringen, das Schreiben nicht behoben zu haben, sodass, da die Sendung auch nicht retourniert worden sei, anzunehmen sei, dass "etwas schiefgegangen" sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110188.L03Im RIS seit
28.11.2022Zuletzt aktualisiert am
19.12.2022