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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/22/0049 B 25. April 2019 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich (vgl. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/22/0194); dem sind Zeiten des elektronisch überwachten Hausarrests nicht gleichzuhalten.Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich vergleiche VwGH 22.3.2018, Ra 2017/22/0194); dem sind Zeiten des elektronisch überwachten Hausarrests nicht gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022210105.L01Im RIS seit
05.12.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022