RS Vwgh 2022/11/8 Ra 2020/21/0314

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Veröffentlicht am 08.11.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56
AVG §57 Abs1
AVG §58 Abs2
AVG §60
BFA-VG 2014 §22a Abs1
BFA-VG 2014 §22a Abs4
FrPolG 2005 §76 Abs2 Z2
FrPolG 2005 §80 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Das VwG verwies im Verfahren betreffend Schubhaft auf § 80 Abs. 1 FrPolG 2005 und führte aus, dass das BFA dazu verpflichtet gewesen wäre, seine Vorgangsweise bei der beabsichtigten Abschiebung eines Fremden schon während der Strafhaft so einzurichten, dass die Schubhaft so kurz wie möglich dauert oder gar unterbleiben kann. In Anbetracht der bereits unmittelbar nach Antritt der Strafhaft eingeholten Zustimmung der pakistanischen Botschaft zur Rückübernahme unterlässt das VwG allerdings in diesem Zusammenhang darzulegen, welche Handlungen vom BFA noch vor der Schubhaftverhängung vorgenommen hätten werden sollen, um eine Verkürzung oder gar das Unterbleiben der Schubhaft herbeizuführen.Das VwG verwies im Verfahren betreffend Schubhaft auf Paragraph 80, Absatz eins, FrPolG 2005 und führte aus, dass das BFA dazu verpflichtet gewesen wäre, seine Vorgangsweise bei der beabsichtigten Abschiebung eines Fremden schon während der Strafhaft so einzurichten, dass die Schubhaft so kurz wie möglich dauert oder gar unterbleiben kann. In Anbetracht der bereits unmittelbar nach Antritt der Strafhaft eingeholten Zustimmung der pakistanischen Botschaft zur Rückübernahme unterlässt das VwG allerdings in diesem Zusammenhang darzulegen, welche Handlungen vom BFA noch vor der Schubhaftverhängung vorgenommen hätten werden sollen, um eine Verkürzung oder gar das Unterbleiben der Schubhaft herbeizuführen.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210314.L03

Im RIS seit

05.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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