Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/02/0084 B 25. Mai 2022 RS 1Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Verfügung, ein bereits abgeschlossenes Verfahren neuerlich durchzuführen, weil - aus den im Gesetz genannten besonderen Gründen - die Richtigkeit der Sachentscheidung im ersten Verfahren in Frage gestellt erscheint (VwGH 8.11.1995, 93/12/0178).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022200298.L01Im RIS seit
12.12.2022Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024