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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16Rechtssatz
Zahlungen, die im Namen und auf Rechnung des Steuerpflichtigen erfolgen, sind diesem zuzurechnen und für den Fall, dass sie den Charakter von Werbungskosten oder Betriebsausgaben haben, als solche zu berücksichtigen (vgl. VwGH 16.12.1986, 86/14/0064).Zahlungen, die im Namen und auf Rechnung des Steuerpflichtigen erfolgen, sind diesem zuzurechnen und für den Fall, dass sie den Charakter von Werbungskosten oder Betriebsausgaben haben, als solche zu berücksichtigen vergleiche VwGH 16.12.1986, 86/14/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150096.L01Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023