Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §12Beachte
Rechtssatz
Zweck der Übertragungsmöglichkeit für stille Reserven ist es, den ungeschmälerten Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes für Neuinvestitionen zur Verfügung zu haben. Es handelt sich somit um eine Investitionsbegünstigung, um Ersatzbeschaffungen zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150053.L02Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
23.04.2026