RS Vwgh 2022/11/17 Ra 2020/15/0079

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Veröffentlicht am 17.11.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1

Rechtssatz

In besonderen Ausnahmekonstellationen kann die Anwendung der Abgabenvorschriften im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten nachteiligen Ergebnis führen, das eine sachliche Unbilligkeit bewirkt (vgl. VwGH 23.4.1980, 3114/79, und VwGH 22.9.1992, 92/14/0083, zu einem gravierenden atypischen Vermögenseingriff als Folge des Zufluss- Abflussprinzips).In besonderen Ausnahmekonstellationen kann die Anwendung der Abgabenvorschriften im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten nachteiligen Ergebnis führen, das eine sachliche Unbilligkeit bewirkt vergleiche VwGH 23.4.1980, 3114/79, und VwGH 22.9.1992, 92/14/0083, zu einem gravierenden atypischen Vermögenseingriff als Folge des Zufluss- Abflussprinzips).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150079.L07

Im RIS seit

02.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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