Index
L92003 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung NiederösterreichNorm
AVG §56Rechtssatz
Im Fall der Erhebung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines unbefristeten Mindestsicherungsantrages ist Verfahrensgegenstand ("Sache") des Beschwerdeverfahrens die Frage, ob und gegebenenfalls in welchen Zeiträumen - zumindest bis zur Entscheidung des VwG - dem Antragsteller die begehrte Mindestsicherungsleistung gebührt (vgl. VwGH 28.5.2013, 2013/10/0108).Im Fall der Erhebung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines unbefristeten Mindestsicherungsantrages ist Verfahrensgegenstand ("Sache") des Beschwerdeverfahrens die Frage, ob und gegebenenfalls in welchen Zeiträumen - zumindest bis zur Entscheidung des VwG - dem Antragsteller die begehrte Mindestsicherungsleistung gebührt vergleiche VwGH 28.5.2013, 2013/10/0108).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100114.L02Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023