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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Zu den Voraussetzungen für die Aufrechnung gehören, dass ein Guthaben des Abgabepflichtigen auf seinem Abgabenkonto besteht, mit dem aufgerechnet werden kann, und dass das Finanzamt eine - zumindest konkludente - Aufrechnungserklärung abgibt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150016.L01Im RIS seit
07.12.2022Zuletzt aktualisiert am
24.01.2023