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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Sowohl die UNHCR-Richtlinien für die Gefährdungsbeurteilung von Personen, die ein Risikoprofil erfüllen, als auch die EUAA Country Guidance verlangen eine Beurteilung der jeweiligen Umstände des Falles und lassen nicht den Schluss zu, dass jeder Asylsuchende, der unter ein Risikoprofil falle, einer landesweiten Verfolgung ausgesetzt wäre (vgl. VwGH Ra 2022/19/0018, mwN).Sowohl die UNHCR-Richtlinien für die Gefährdungsbeurteilung von Personen, die ein Risikoprofil erfüllen, als auch die EUAA Country Guidance verlangen eine Beurteilung der jeweiligen Umstände des Falles und lassen nicht den Schluss zu, dass jeder Asylsuchende, der unter ein Risikoprofil falle, einer landesweiten Verfolgung ausgesetzt wäre vergleiche VwGH Ra 2022/19/0018, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022190288.L01Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023