Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichNorm
AVG §13 Abs1Beachte
Rechtssatz
Wurde eine Niederschrift über eine bloß mündliche Bauanzeige nicht aufgenommen - wozu die Behörde im Fall des Gebotes der Schriftlichkeit einer Eingabe nicht verpflichtet ist - liegt eine rechtswirksame Bauanzeige nicht vor, sodass diesbezüglich auch keine Pflicht zur Erteilung eines Mängelbehebungsauftrags im Hinblick auf die gebotene Schriftlichkeit der Eingabe besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050030.L03Im RIS seit
22.12.2022Zuletzt aktualisiert am
09.01.2023