RS Vwgh 2022/12/16 Ro 2021/04/0028

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Veröffentlicht am 16.12.2022
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E06300000
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Nach Ansicht des VwGH ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018 mit nur einem Unternehmer zu führen.Nach Ansicht des VwGH ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 4, BVergG 2018 mit nur einem Unternehmer zu führen.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021040028.J03

Im RIS seit

24.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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