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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BVergG 2018 §122 Abs3Rechtssatz
Nach Ansicht des VwGH ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018 mit nur einem Unternehmer zu führen.Nach Ansicht des VwGH ist es zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 4, BVergG 2018 mit nur einem Unternehmer zu führen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021040028.J03Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023