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E000 EU- Recht allgemeinNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Beachtung der Verpflichtung des Arbeitgebers aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG kann nach der Rechtsprechung des EuGH nicht so weit gehen, von diesem zu verlangen, dass er seine Arbeitnehmer zwingt, ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub tatsächlich wahrzunehmen (vgl. EuGH 6.11.2018, C-619/16, Kreuziger).Die Beachtung der Verpflichtung des Arbeitgebers aus Artikel 7, der Richtlinie 2003/88/EG kann nach der Rechtsprechung des EuGH nicht so weit gehen, von diesem zu verlangen, dass er seine Arbeitnehmer zwingt, ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub tatsächlich wahrzunehmen vergleiche EuGH 6.11.2018, C-619/16, Kreuziger).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62016CJ0619 Kreuziger VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021120040.L03Im RIS seit
01.02.2023Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023