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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Entziehung eines Aufenthaltstitels entfaltet mangels anderer gesetzlicher Anordnung Rechtswirkungen ex-nunc und wirkt nicht auf in der Vergangenheit gelegene Zeiträume zurück. Schon dies spricht dagegen, dass abgelaufene Aufenthaltstitel zu entziehen wären.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220131.L04Im RIS seit
01.02.2023Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023