RS Vwgh 2022/12/28 Ra 2021/15/0040

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Veröffentlicht am 28.12.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Vor diesem Hintergrund kann sich bei einem Betrieb, der lange vor der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen eingestellt wurde, die Frage nach der Existenzgefährdung nicht stellen (vgl. VwGH 23.11.1983, 82/13/0211).Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Vor diesem Hintergrund kann sich bei einem Betrieb, der lange vor der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen eingestellt wurde, die Frage nach der Existenzgefährdung nicht stellen vergleiche VwGH 23.11.1983, 82/13/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150040.L02

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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