RS Vwgh 2023/1/10 Ra 2020/04/0167

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Veröffentlicht am 10.01.2023
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

In einem zweistufigen Verhandlungsverfahren müssen die Teilnahmeunterlagen jedenfalls hinreichend konkret sein, um einem interessierten Unternehmer die Beurteilung zu ermöglichen, ob eine Teilnahme an diesem Vergabeverfahren möglich und sinnvoll ist (vgl. VwGH 17.12.2019, Ra 2018/04/0199). Dies kann nur anhand der jeweiligen fallbezogenen Umstände beurteilt werden.In einem zweistufigen Verhandlungsverfahren müssen die Teilnahmeunterlagen jedenfalls hinreichend konkret sein, um einem interessierten Unternehmer die Beurteilung zu ermöglichen, ob eine Teilnahme an diesem Vergabeverfahren möglich und sinnvoll ist vergleiche VwGH 17.12.2019, Ra 2018/04/0199). Dies kann nur anhand der jeweiligen fallbezogenen Umstände beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020040167.L01

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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