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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln; insbesondere setzt die Schätzungsberechtigung kein Verschulden der Partei am Fehlen von Aufzeichnungen voraus. Eine Schätzung ist damit nicht nur in den Fällen des § 184 Abs. 2 BAO möglich.Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln; insbesondere setzt die Schätzungsberechtigung kein Verschulden der Partei am Fehlen von Aufzeichnungen voraus. Eine Schätzung ist damit nicht nur in den Fällen des Paragraph 184, Absatz 2, BAO möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130014.L01Im RIS seit
16.02.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023