RS Vwgh 2023/1/17 Ra 2021/13/0014

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Veröffentlicht am 17.01.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln; insbesondere setzt die Schätzungsberechtigung kein Verschulden der Partei am Fehlen von Aufzeichnungen voraus. Eine Schätzung ist damit nicht nur in den Fällen des § 184 Abs. 2 BAO möglich.Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln; insbesondere setzt die Schätzungsberechtigung kein Verschulden der Partei am Fehlen von Aufzeichnungen voraus. Eine Schätzung ist damit nicht nur in den Fällen des Paragraph 184, Absatz 2, BAO möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130014.L01

Im RIS seit

16.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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