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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §863Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/04/0176 B 22. März 2019 RS 5Stammrechtssatz
Der Absicht des Erklärenden kann im Zusammenhang mit der Auslegung von Bietererklärungen nur insoweit Bedeutung zukommen, als sie sich in dem nach außen hin zum Ausdruck kommenden objektiven Erklärungswert niederschlägt (vgl. insoweit VwGH 25.1.2011, 2006/04/0200).Der Absicht des Erklärenden kann im Zusammenhang mit der Auslegung von Bietererklärungen nur insoweit Bedeutung zukommen, als sie sich in dem nach außen hin zum Ausdruck kommenden objektiven Erklärungswert niederschlägt vergleiche insoweit VwGH 25.1.2011, 2006/04/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2019040017.J03Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023