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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §155Rechtssatz
Für den geladenen Wettbewerb sieht § 2 Z 16 lit. a sublit. hh BVergG 2006 als zwei der möglichen letzten gesondert anfechtbaren Entscheidungen die Entscheidung über die Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen oder die Nicht-Zulassung zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren vor. Diese Entscheidungen des Auftraggebers ergehen notwendigerweise nach der Auswahl des (oder der) Siegerprojekte(s) durch das Preisgericht. Folglich kann ein Wettbewerb nicht als mit der Auswahl der Siegerprojekte abgeschlossen angesehen werden, weil danach (zumindest im Regelfall) noch eine der beiden genannten gesondert anfechtbaren Entscheidungen ergeht. Auch der Umstand, dass es sich bei den gesondert anfechtbaren Entscheidungen um solche eines Auftraggebers handelt, spricht gegen die Möglichkeit der Beendigung eines Vergabeverfahrens durch die Entscheidung nicht der Auftraggeberin, sondern eines Dritten (nämlich des Preisgerichtes).Für den geladenen Wettbewerb sieht Paragraph 2, Ziffer 16, Litera a, Sub-Litera, h, h, BVergG 2006 als zwei der möglichen letzten gesondert anfechtbaren Entscheidungen die Entscheidung über die Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen oder die Nicht-Zulassung zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren vor. Diese Entscheidungen des Auftraggebers ergehen notwendigerweise nach der Auswahl des (oder der) Siegerprojekte(s) durch das Preisgericht. Folglich kann ein Wettbewerb nicht als mit der Auswahl der Siegerprojekte abgeschlossen angesehen werden, weil danach (zumindest im Regelfall) noch eine der beiden genannten gesondert anfechtbaren Entscheidungen ergeht. Auch der Umstand, dass es sich bei den gesondert anfechtbaren Entscheidungen um solche eines Auftraggebers handelt, spricht gegen die Möglichkeit der Beendigung eines Vergabeverfahrens durch die Entscheidung nicht der Auftraggeberin, sondern eines Dritten (nämlich des Preisgerichtes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2019040017.J02Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023