Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §44a Z1Rechtssatz
Eine spruchmäßige Tatanlastung, die sich nicht darauf festlegt, welche von mehreren in Betracht kommenden Straftatbeständen angenommen wird, würde einen unzulässigen Alternativvorwurf darstellen und wäre daher rechtswidrig (vgl. dazu etwa VwGH 8.9.2022, Ro 2022/02/0017, Rn. 46, mwN).Eine spruchmäßige Tatanlastung, die sich nicht darauf festlegt, welche von mehreren in Betracht kommenden Straftatbeständen angenommen wird, würde einen unzulässigen Alternativvorwurf darstellen und wäre daher rechtswidrig vergleiche dazu etwa VwGH 8.9.2022, Ro 2022/02/0017, Rn. 46, mwN).
Schlagworte
Mängel im Spruch Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2020010002.J10Im RIS seit
11.05.2023Zuletzt aktualisiert am
15.05.2023