RS Vwgh 2023/1/27 Ra 2021/19/0440

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Veröffentlicht am 27.01.2023
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/19/0440

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/20/0022 E 18. Mai 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der hg. Rechtsprechung zur Frage einer drohenden Verfolgung von zum christlichen Glauben konvertierten Muslimen ist maßgeblich, ob der Asylwerber bei weiterer Ausführung seines behaupteten inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsse, aus diesem Grund mit einer die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktion belegt zu werden (Hinweis E vom 23. Juni 2015, Ra 2014/01/0117, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190440.L01

Im RIS seit

24.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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