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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2Rechtssatz
Voraussetzung des Überganges der Verantwortlichkeit auf einen verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG ist zufolge Abs. 4 dieser Gesetzesstelle die ausdrückliche Zustimmung des Beauftragten zur Übernahme der Verantwortlichkeit (vgl. VwGH 30.09.1997, 97/04/0109).Voraussetzung des Überganges der Verantwortlichkeit auf einen verantwortlichen Beauftragten im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2, VStG ist zufolge Absatz 4, dieser Gesetzesstelle die ausdrückliche Zustimmung des Beauftragten zur Übernahme der Verantwortlichkeit vergleiche VwGH 30.09.1997, 97/04/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021040219.L01Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023